Vergnügungssteuer auf Tantramassagen
Laut aktuellem Urteil in Mannheim sind Tantramassagen vergnügungssteuerpflichtig. Tantra-Massagen seien "Entspannung mit erotischem Bezug" und somit steuerpflichtig.Kostenlos mehr Besucher für Deine Tantra-Webseite!
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